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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der B.U.E.C.K.E.R GmbH & Co. KG, Zementstraße 116, 59269 Beckum

1. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Verpflichtung entsteht für uns erst durch unsere Auftragsbestätigung. Abweichende Bedingungen des Bestellers und mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Bestätigungen sind nur mit Unterschrift der Geschäftsleitung oder eines Prokuristen gültig.

Bei Folgeaufträgen gelten diese Bedingungen als anerkannt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

2. Lieferung und Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers, einschließlich Verpackung und gegebenenfalls Versicherung. Das gilt auch bei Direktversand ab Werk.

Lieferfristen gelten nur annähernd und sind unverbindlich. Bei Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Wird die Lieferung unmöglich, können wir vom Vertrag zurücktreten. Gleiches gilt bei Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, etwa Streik, Transportstörungen, Witterung oder Warenverknappung.

3. Mängelrüge und Gewährleistung

Die Ware ist unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Beanstandungen sind uns sofort mitzuteilen. Eine Mitteilung an den Fahrer genügt nicht. § 377 HGB gilt auch für Nichtkaufleute.

Mängel und Fehlmengen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung gerügt werden. Diese Frist gilt auch, wenn die Ware be- oder verarbeitet oder weiterverkauft wurde. Für versteckte Mängel gilt eine Ausschlussfrist von zwei Monaten. Eine Mängelrüge entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung.

Geringe Abweichungen in Stückzahl und Maß berechtigen nur dann zur Beanstandung, wenn sie den Gebrauchszweck wesentlich beeinträchtigen. Wir haften nicht dafür, dass sich die Ware für einen besonderen Verwendungszweck des Käufers eignet.

Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung oder Umtausch. Rücktritt, Minderung und Schadensersatz sind ausgeschlossen.

4. Preise und Zahlung

Zahlungen erfolgen in bar oder per Scheck, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Barzahlungen sind nur an unsere Hauptkasse zu leisten. Bei Zahlung bei Ablieferung muss unser Beauftragter eine Vollmacht vorweisen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Diskontspesen trägt der Zahlende.

Es gilt das auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung genannte Zahlungsziel. Fehlt eine Angabe, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Zahlungsverzug können wir weitere Lieferungen zurückhalten.

Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer unrichtige Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen.

Verteuert sich die Ware zwischen Vertragsschluss und Lieferung, etwa durch Preiserhöhungen der Vorlieferanten, Lohnerhöhungen, behördliche Maßnahmen oder Währungsänderungen, können wir den Preis entsprechend anpassen. Der Käufer kann in diesem Fall innerhalb einer Woche ab Kenntnis vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn wir innerhalb einer weiteren Woche erklären, zum ursprünglichen Preis zu liefern.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftiger, Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Eine Be- oder Verarbeitung erfolgt für uns. Ein Eigentumserwerb des Käufers ist dabei ausgeschlossen.

Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab. Er darf diese Forderungen einziehen, solange er seinen Zahlungspflichten ordnungsgemäß nachkommt. Andernfalls sind wir berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen. Pfändungen und andere Zugriffe Dritter hat der Käufer uns sofort mitzuteilen.

Sind alle Forderungen erfüllt, geht das Eigentum ohne besondere Übertragung auf den Käufer über.

6. Reparaturen, Miete, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Reparaturen sind sofort nach Rückgabe zu prüfen. Spätere Reklamationen erkennen wir nicht an. Reparaturrechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Für Leihpaletten gelten unsere jeweiligen Mietsätze.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens in Beckum.