Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Alle von uns gemachten Angebote sind freibleibend. Wir übernehmen Verpflichtungen nur durch unsere Auftragsbestätigung und nur nach Maßgabe unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Abweichende Bedingungen und mündliche Absprachen  bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Bei späteren erneuten Auftragserteilungen gelten diese als Anerkennung unserer Bedingungen, wenn nicht auch schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Bestätigungen haben nur Gültigkeit, wenn sie mit der Unterschrift der Geschäftsleitung oder der Unterschrift eines Prokuristen versehen sind.

2. Lieferung erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers einschließlich Verpackung und evtl. Versicherung; das gilt auch, wenn die bestellte Ware dem Besteller direkt von unserem Lieferwerk übersandt wird. Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber nur annähernd und unverbindlich. Bei Lieferungsschwierigkeiten unserer Vorlieferanten verlängert sich die Lieferzeit entsprechend, bei deren Lieferungsunmöglichkeit sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Das gleiche gilt, wenn infolge sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände (z. B. Streik, Transportschwierigkeiten, schlechte Wetterbedingungen, vor allem im Winter, Warenverknappung oder –bewirtschaftung u dgl.) Lieferungsschwierigkeiten eintreten.

3. Die gelieferte Ware ist vom Käufer unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen müssen uns (nicht dem Fahrer) sofort mitgeteilt und die Waren zu unserer Nachprüfung bereitgehalten werden. § 377 HGB findet auch bei Nichtkaufleuten Anwendung. Nach Ablauf von 14 Tagen seit Lieferung können keinerlei Rechte auf Grund von Mängeln, Fehlmengen, Abweichungen vom Muster und dergleichen mehr geltend gemacht werden. Das gleiche gilt, wenn die Ware be- oder verarbeitet oder weiterverkauft wird. Bei versteckten Mängeln beträgt die Ausschlussfrist zwei Monate. Als versteckte Mängel sind nur solche anzusehen, die auch bei sorgfältigster, fachmännischer Untersuchung der Ware unmöglich entdeckt werden konnten. Mängelrügen entbinden nicht von der Innehaltung der Zahlungsverpflichtung. Kleine Abweichungen der Lieferung, insbesondere solche in der Zahl und dem Maß berechtigen nur zu Beanstandungen, wenn sie den vorgesehenen Gebrauchszweck der Lieferung wesentlich beeinträchtigen. Im übrigen haften wir nicht dafür, dass sich die Ware für die speziellen Verwendungszwecke des Käufers eignen. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Beseitigung der Mängel durch uns oder unseren Beauftragten kostenlos oder nach unserer Wahl Umtausch der gelieferten Ware, soweit dieselbe Mängel aufweist. Ansprüche auf Wandlung, Minderung und Schadensersatz sind ausgeschlossen.

4. Zahlungen haben, wenn nicht Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, in bar oder Scheck zu erfolgen. Barzahlung kann nur meine Hauptkasse entgegennehmen. Ist Zahlung bei Ablieferung der Ware vereinbart, so hat unser Beauftragter eine von uns ausgestellte Vollmacht vorzuweisen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Diskont zu unseren Banksätzen zu Lasten des Zahlenden. Zum Rücktritt vom Vertrage sind wir berechtigt, wenn der Käufer unwahre Angaben über seine persönlichen Verhältnisse oder seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, oder wenn uns Nachrichten erreichen, die Zweifel in die Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen. Für die Zahlungsfrist ist die entsprechende Angabe auf der Auftragsbestätigung hilfweise der Rechnung maßgebend. Fehlt eine solche, sind die Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum zu regulieren. Im Falle der Verteuerung der Ware, z. B. wegen Erhöhung der Preise unserer Vorlieferanten, Lohnerhöhungen, behördlicher Maßnahmen, Währungsänderungen oder dergleichen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so hat der Käufer das Recht, binnen einer Woche seit Kenntniserlangung unserer Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten; dieser Rücktritt wird hinfällig, falls wir uns binnen einer weiteren Woche bereit erklären, zum alten Preis zu liefern. Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen bis zur Regulierung der fälligen Verbindlichkeiten des Käufers zurückzuhalten.

5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer, mein Eigentum. Ein Eigentumerwerb des Käufers an der Vorbehaltsware im Falle der Be- oder Verarbeitung ist ausgeschlossen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für uns. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherheit in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit der Maßgabe berechtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf so lange berechtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Andernfalls sind wir berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen selbst einzubeziehen und ist der Käufer verpflichtet, uns alle hierzu notwendigen Auskünfte zu geben. Bei Zugriffen, insbesondere Pfändungen anderer Gläubiger auf die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände oder die uns abgetretenen Forderungen, hat der Käufer zur Vermeidung seiner Schadenersatzpflicht uns sofort die notwendigen Nachrichten zu geben, damit wir unsere Rechte bewahren können. Nach völliger Befriedigung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung fällt die Vorbehaltsware ein das Eigentum des Käufers und fallen die uns abgetretenen Forderungen an den Käufer zurück, ohne dass es einer besonderen Übertragung bedarf.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma. Durchgeführte Reparaturen sind sofort nachzuprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Bei Bestellung von Leihpaletten gelten unsere Mietsätze. Reparaturrechnungen sind sofort und ohne jeglichen Abzug zahlbar.